Autofahren mit 17
Bereits mit 17 Jahren darfst du mit einer Begleitperson selbständig Auto fahren.
Voraussetzung zum Begleiteten Fahren und zu den Begleitpersonen ist die Zustimmung der Eltern.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mind. 5 Jahre in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klasse 3)
- Mind. 30 Jahre alt
- Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister oder 3 Punkte im
Verkehrzentralregister
- Während der Fahrt gilt die 0,5 Promille-Grenze und keine Drogen
Du kannst Dich bereits mit 16 ½ bei uns anmelden und mit dem Theorieunterricht und den praktischen Fahrstunden beginnen.
Die Theorieprüfung kannst Du frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen.
Nach bestandener Prüfung erhältst Du eine Prüfbescheinigung, die Du zusammen mit deinen Personalausweis bei jeder Fahrt mitführen musst.
Die Prüfbescheinigung gilt in Deutschland und Österreich.
Nach deinem 18. Geburtstag kannst Du dir den richtigen Kartenführerschein
beim Straßenverkehrsamt abholen.